Telefon:
0228/636013
E-Mail-Adresse:

0228/636013
Seit 2023
selbständige Augenärztin in der Praxis Dr. Leuwer und Groth
2022
Tätigkeit als angestellte Fachärztin in der Praxis BeyondEye in Köln
2021
Anerkennung als „Fellow of the European Board of Ophthalmology, FEBO”
2021 - 2022
Tätigkeit als angestellte Fachärztin in der Praxis Augenärzte Schildergasse Köln
2020
Anerkennung als Fachärztin für Augenheilkunde
2017 - 2020
Facharztweiterbildung in der Dardenne Klinik Bonn
2015 - 2017
Facharztweiterbildung in der Universitäts-Augenklinik Düsseldorf
2015
Approbation als Ärztin
2008 - 2014
Studium der Humanmedizin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Seit 1989
selbstständig tätig in eigener Praxis, seit 2023 zusammen mit Antje Groth
1989
Anerkennung als Fachärztin für Augenheilkunde
1984 - 1988
Ausbildung zur Fachärztin für Augenheilkunde an der Universitätsklinik in Essen
1984
Promotion zum Thema Schwangerschaftsdiabetes
1982 - 1984
Assistenzärztin in der Neurochirurgischen Universitätsklinik Bonn
1978
Anerkennung der Ärztlichen Approbation
1977 - 1978
Vorsitzende des AStA Uni Bonn
1975 - 1982
Medizinstudium an der Rheinischen Friedrich- Wilhelm-Universität in Bonn
0228/636013
E-Mail: info@augenaerzte-beethovenplatz.de
Hinweis zu E-Mail-Anfragen:
Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Anfragen nicht für akute medizinische Notfälle geeignet sind.
In dringenden Fällen wenden Sie sich während unserer Sprechzeiten ausschließlich telefonisch an unsere Praxis.
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dr. med Sabine Leuwer & Antje Groth
Dr. med Sabine Leuwer & Antje Groth
Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen aus unserem
Praxisalltag zusammengestellt.
So möchten wir Ihnen bereits im Vorfeld wichtige Informationen zu Terminvergabe,
Erreichbarkeit, sowie zu Abläufen und Leistungen in unserer Praxis zur Verfügung stellen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist für den Besuch beim Augenarzt grundsätzlich keine Überweisung erforderlich. In bestimmten Fällen – etwa bei speziellen Fragestellungen oder auf Wunsch Ihrer Haus- oder Fachärztin/Ihres Facharztes – kann eine Überweisung sinnvoll oder erforderlich sein.
Privatversicherte benötigen in der Regel keine Überweisung.
Unsere Praxis befindet sich im Hochparterre und ist über sieben Stufen erreichbar. Die Toiletten liegen eine Etage höher und sind ebenfalls nur über eine Treppe zugänglich.
Unser Team hilft Ihnen gerne beim Betreten der Praxis, zum Beispiel mit einem Rollator oder Kinderwagen – sprechen Sie uns einfach an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rollstühle oder Krankenfahrstühle über die Treppe tragen können.
Ja, um einen strukturierten Praxisablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie immer um eine vorherige Terminvereinbarung.
Sie können Termine auf folgende Weise vereinbaren:
• Telefonisch während unserer Sprechzeiten
• Per E-Mail an:
(Hinweis: Die E-Mail-Adresse wird aus Datenschutzgründen als Bild dargestellt.)
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Bitte beachten Sie:
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale zu berechnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Bushaltestelle Bachstraße liegt ca. 100 Meter von der Praxis entfernt. Buslinien: 604, 605, 606, 607.
Der Bonner Hauptbahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Praxis. Nehmen Sie den Ausgang in Richtung Quantiusstraße; von dort sind es ca. 400 Meter Fußweg bis zur Praxis.
In den umliegenden Seitenstraßen stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass einige Bereiche dem Anwohnerparken vorbehalten sind.
Das nächstgelegene Parkhaus befindet sich am LVR-LandesMuseum in der Colmantstraße und ist fußläufig gut erreichbar.
Ja, bitte bringen Sie bei jedem Termin Ihre gültige Krankenversicherungskarte mit.
Privatversicherte benötigen keine Chipkarte.
Bitte bringen Sie – falls vorhanden – folgende Unterlagen mit:
• Ihre Brille(n) bzw. Brillenpass
• Vorbefunde oder Überweisung
• Medikamentenliste
• ggf. eine Begleitperson bei erweiterter Pupille
Eine Einschränkung Ihrer Fahrtüchtigkeit besteht nur, wenn bei Ihnen pupillenerweiternde Augentropfen verabreicht werden. Diese Tropfen werden nicht routinemäßig, sondern ausschließlich bei medizinischer Notwendigkeit angewendet.
Sollte bei Ihnen eine Pupillenerweiterung erforderlich sein, informieren wir Sie rechtzeitig im Vorfeld.
In diesem Fall dürfen Sie im Anschluss für mehrere Stunden kein Kraftfahrzeug führen und sollten stattdessen öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder eine Begleitperson mitbringen.
Bitte beachten Sie:
Bei einer diabetischen Augenhintergrundkontrolle wird in der Regel eine Pupillenerweiterung durchgeführt.
Planen Sie daher bitte entsprechend und kommen Sie nicht selbst mit dem Auto.
Wir bieten das gesamte Spektrum der augenärztlichen Grundversorgung sowie moderne Diagnostik und individuelle Vorsorgeleistungen an – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
Dazu gehören unter anderem:
• Sehtests und Brillenverordnungen
• Diagnostik bei Sehverschlechterung, Glaukom, Makula- oder Netzhauterkrankungen
• Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Glaukom, Makula, Augendruckmessung)
• Gutachten (z. B. Führerschein, Bildschirmarbeitsplatz)
• Untersuchung von Kindern
• Behandlung akuter Beschwerden und augenärztlicher Notfälle
Eine detaillierte Übersicht unserer Leistungen finden Sie unter folgenden Link
Ja, wir führen Sehtests gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung durch.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – darunter fallen auch Führerscheingutachten und augenärztliche Bescheinigungen – sind in unserer Praxis direkt vor Ort zu bezahlen, entweder bar oder per EC-Karte.
Privatärztliche Behandlungen (z. B. bei privat versicherten Patientinnen und Patienten) werden in der Regel per Rechnung zur Überweisung abgerechnet.
Bei Fragen zur Abrechnung oder zu den Kosten bestimmter Leistungen beraten wir Sie gerne persönlich.
Die Messung des Augeninnendrucks erfolgt bei uns nicht automatisch bei jeder Untersuchung, sondern indikationsabhängig – z. B. bei Glaukomverdacht, bestimmten Vorerkrankungen oder im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung.
Falls die Messung in Ihrem Fall medizinisch sinnvoll ist, wird sie selbstverständlich durchgeführt.